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Beskrivelse
Die Finanzrechtsprechung und die weitaus uberwiegende Lehre stufen den Verlust privaten Kapitalvermoegens (z.B. Unternehmensbeteiligungen, Darlehen, Burgschaften usw.) unter Hinweis auf den Dualismus der Einkunftsarten seit jeher als grundsatzlich unbeachtliche Vermoegensanderung ein. Ein Werbungskostenabzug wird nur in Ausnahmefallen zugelassen. Die Arbeit beschaftigt sich mit der Frage, ob diese Sichtweise angesichts des veranlassungsorientierten allgemeinen Werbungskostenbegriffs des 9 Abs. 1 Satz 1 EStG weiterhin Bestand haben kann. Nach Bestimmung der tatsachlichen Reichweite der im Einkommensteuergesetz angelegten Neutralitat des Vermoegens wird aufgezeigt, welche Arten von Kapitalvermoegensverlusten als Werbungskosten berucksichtigt werden koennen.