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Beskrivelse
Der Staat besteuert sich im wettbewerbsrelevanten Bereich mit Kapitalertragsteuer selbst. Es wird zwischen der unbeschrankten und der beschrankten Steuerpflicht unterschieden, wobei die Anknupfung und Abgrenzung uber den steuerrechtlichen Begriff des Betriebs gewerblicher Art erfolgt. Gestutzt wird die Kapitalertragsteuer bei der offentlichen Hand im Wesentlichen auf das Ziel, Wettbewerbsgleichheit zwischen Privaten und dem erwerbswirtschaftlich tatigen Staat herzustellen. Die Arbeit beleuchtet die Voraussetzungen der Besteuerung sowie damit verbundene Abgrenzungsschwierigkeiten und erortert verfassungs- und beihilferechtliche Probleme der konkreten Ausgestaltung der Kapitalertragsteuer bei der offentlichen Hand. Daruber hinaus wird die gesetzgeberische Wertung, die Kapitalertragsteuer bei der offentlichen Hand sei aus Grunden der Wettbewerbsgleichheit erforderlich, einer kritischen Prufung unterzogen, deren Ergebnis die Gebotenheit der beschrankten Steuerplicht in Frage stellt.