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Beskrivelse
Seit Oktober 2004 kann eine Gesellschaft in Form der Societas Europaea (SE) gegrundet werden. Diese europaische Gesellschaftsform ist auch fur alle Unternehmen interessant, die die Vorteile flexibler Kapitalaufbringungsvorschriften in England und Frankreich geltend machen wollen. Die Grundung einer SE hat dabei entscheidende Vorteile gegenuber anderen nationalen Gesellschaftsformen, etwa der englischen Limited (Ltd.). Nach Grundung im Ausland und Sitzverlegung in das Inland ist nationales Recht des neuen Sitzstaates auf die SE anzuwenden. Auf eine etwa in London gegrundete Ltd. ist demgegenuber nach der Sitzverlegung weiterhin das Recht des Grundungsstaates anzuwenden. Rechtsberatung muss die Ltd. folglich in London einholen. Daneben droht in vielen Bereichen die Anwendung des deutschen Rechts, etwa auf dem Bereich der Insolvenzantragspflicht. Ein solches Nebeneinander von unterschiedlichen Rechten ist unpraktikabel. Auf eine SE ist dagegen nach Umzug nur ein nationales Recht anzuwenden. Insofern eignet sich die SE auch fur kleine und mittlere Unternehmen, da sie die kostengunstigere nationale Rechtsberatung mit den Vorteilen anderer Kapitalaufbringungsregeln verbindet.