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Beskrivelse
Ulrich Eisenhardt wertet die Quellen zur Rechtsprechung der obersten Gerichte im Alten Reich zu den Gerichtsprivilegien aus und gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass die Gerichtsverfassung des Reiches seit dem Mittelalter von den Gerichtsprivilegien, die der Konig bzw. Kaiser verlieh, gepragt war, ohne dass es eine nennenswerte Gesetzgebung gegeben hatte. Mit Hilfe der Gerichtsprivilegien versuchte man, Gerichtszustandigkeiten fur die Rechtsuchenden in Regeln zu fassen, die den Zugang zu den erstinstanzlichen Gerichten und spater auch die Appellationsmoglichkeiten bestimmten. Auch die Abgrenzung zwischen weltlicher und geistlicher Gerichtsbarkeit spielte dabei eine bedeutende Rolle. Erst in einem sich in der neueren Zeit verstarkenden Prozess verdrangten Gesetze die Privilegien, nachdem lange Zeit ein Nebeneinander von gesetzlichen Bestimmungen und Privilegien als Rechtsquellen bei gleichem Regelungsinhalt geherrscht hatte. Nicht zu unterschatzen ist der Beitrag, den die Gerichtsprivilegien zur Territorialisierung des Gerichtswesens und damit zur Ausbildung foderalistischer Strukturen geleistet haben.