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Beskrivelse
Ein Recht zu haben, ohne dieses indes "zu bekommen," durfte nicht nur Michael Kohlhaas bekannt sein. Gerade im Kontakt mit Gewaltmonopolisten bleibt haufig ein ohnmachtiges Gefuhl der Emporung zuruck. Sicher: Die Justiz kann nicht immer richtig liegen. Aber sie muss immer dort, wo ein Individualrecht besteht, zumindest die Moglichkeit bieten, sein Recht "bekommen zu konnen." Was allerdings nur dann der Fall war und ist, wenn ein (primar) allein juristischer Massstab angelegt wird. Erst diese Verbindung eines Individualrechts mit dem ihm gebuhrenden, rational nachvollziehbaren Entscheidungsmassstab macht das Recht "justizfahig." Die Frage nach der rechten Massstabsbildung dringt zweifellos ins Innerste unseres Rechtsstaatsverstandnisses ein - indem diese Arbeit sich den rechthistorischen und -systematischen Entwicklungsstrangen widmet, leistet sie auch einen Beitrag zur heutigen Konzeption von Rechtsstaat und Individualrechtsschutz.