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Beskrivelse
Einer der wichtigsten Unterschiede zwischen dem auf dem Recht des diplomatischen Schutzes und dem gewohnheitsrechtlichen Fremdenrecht beruhenden Investitionsschutzrecht der Vergangenheit und dem modernen, auf einer Vielzahl volkerrechtlicher Vertrage einschliesslich volkervertraglicher Regelungen zur prozeduralen Durchsetzung von Anspruchen fussenden modernen Investitionsschutzrecht, besteht in der Frage, ob neben der durch staatliche Massnahmen in ihren Rechten verletzten Gesellschaft auch deren Gesellschaftern ein einklagbarer und durchsetzbarer volkerrechtlicher Entschadigungsanspruch zusteht. Die Arbeit widmet sich dem Beleg folgender Thesen: 1.) Auslandischen Gesellschaftern steht unabhangig von der Hohe und der Ausgestaltung ihrer Beteiligung ein grundsatzliches Klagerecht zu. 2.) Damit garantiert ist, dass bei Masseverfahren rechtsstaatliche Grundsatze gewahrt sind, bedarf es einer Erganzung der bestehenden ICSID-Regelungen um noch zu formulierende "Zusatzliche Verfahrensregeln".