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Beskrivelse
Die Rechtsprechung des EuGH zu den direkten Steuern hat deutliche Spuren in den nationalen Steuerrechtsordnungen der Mitgliedstaaten hinterlassen. In den letzten Jahren wurden zentrale Vorschriften des Steuerrechts verschiedener Mitgliedstaaten fur europarechtswidrig erklart. Verwerfungen innerhalb der Steuersysteme dieser Mitgliedstaaten waren und sind die Folge. Mit dem Urteil in der Rechtssache Lasteyrie du Saillant ist der EuGH nunmehr in einen weiteren Kernbereich der nationalen Steuersysteme vorgedrungen. Die Luxemburger Richter haben die grundsatzliche Frage aufgeworfen, ob es den Mitgliedstaaten aufgrund der Grundfreiheiten noch erlaubt ist, im Inland angesammelte stille Reserven im Falle einer Grenzuberschreitung zu besteuern. Im Ergebnis wurden damit alle Entstrickungstatbestande in den nationalen Steuerrechtsordnungen der Mitgliedstaaten mit einem grossen Fragezeichen versehen. Vor diesem Hintergrund hat es sich der Autor zur Aufgabe gemacht, zentrale Vorschriften des nationalen Rechts zur Einkunfteabgrenzung zwischen Unternehmen und Unternehmensteilen einer UEberprufung anhand der Grundfreiheiten des EG-Vertrags zu unterziehen. Dabei wird exemplarisch anhand der Verwaltungsregelung in Tz. 2.6. der sog. Betriebsstatten-Verwaltungsgrundsatze aufgezeigt, ob eine Entstrickungsregelung im betrieblichen Bereich einer UEberprufung anhand der Grundfreiheiten standhalt. Im Zuge dieser UEberprufung wird auch die Frage beantwortet, wie eine EG-konforme Regelung ausgestaltet sein musste. Zudem werden 1 AStG sowie die neuen Dokumentationsvorschriften in 90 Abs. 3 AO einer EG-rechtlichen UEberprufung unterzogen.