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Beskrivelse
Diese Arbeit untersucht, ob die Verpflichtung zur Netzzusammenschaltung nach sektorspezifischem europaischem Telekommunikationsrecht mit der gemeinschaftsrechtlich gewahrten Eigentumsfreiheit vereinbar ist. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Verpflichtung zur Zusammenschaltung der ehemaligen staatlichen Monopolbetreiber auf Grund gesteigerter Sozialpflichtigkeit des Leitungseigentums infolge der historischen Aufgabenerfullung im oeffentlichen Interesse grundrechtlich gerechtfertigt ist. Fur marktbeherrschende Unternehmen, die ihre Stellung im Wettbewerb durch eigenen Leitungsbau erlangt haben, stellt die Zusammenschaltungspflicht hingegen auf Grund verminderter Sozialpflichtigkeit des Netzeigentums einen unverhaltnismassigen Eingriff in die Eigentumsfreiheit dar. Dieser konkurrentennutzige Eingriff kann grundrechtlich nur durch ein angemessenes Zusammenschaltungsentgelt kompensiert werden. Im Vergleich zur Netzzusammenschaltungspflicht nach allgemeinem primarem Wettbewerbsrecht (Art. 82 EG) zeigt sich, dass sekundares Telekommunikations- und primares Wettbewerbsrecht divergieren. Vorgeschlagen wird, die Divergenz durch eine auch im Rahmen von Art. 82 EG vorzunehmende umfassende Interessenabwagung aufzuloesen.