Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Primarinsidern ist es gemass 14 Abs. 1 Nr. 2 WpHG verboten, Dritten Insidertatsachen unbefugt mitzuteilen. Da der Austausch von Informationen - innerhalb eines Unternehmens, wie auch nach aussen - die Grundlage aller wirtschaftlichen Entscheidungen und des unternehmerischen Handelns bildet, gebieten es unternehmerische wie betriebliche Erfordernisse, Informationen - auch Insidertatsachen - in bestimmten Grenzen weitergeben zu durfen. Diese Arbeit zeigt auf, inwieweit dieses Bedurfnis durch das insiderrechtliche Weitergabeverbot eingeschrankt wird. Zugleich wird auch das Verhaltnis des WpHG zu gesellschaftsrechtlichen, insbesondere aktienrechtlichen, und arbeitsrechtlichen, insbesondere betriebsverfassungsrechtlichen, Normen beleuchtet. So werden die fur Inhalt und Reichweite des Weitergabeverbots schlechthin konstitutiven Begriffe des Insiders und der Insidertatsache untersucht und eroertert, wie eine befugte von einer unbefugten Weitergabe von Insidertatsachen abgegrenzt werden kann. Daneben wird aufgezeigt, dass trotz der kapitalmarktrechtlichen Pflicht zur Ad-hoc-Publizitat nach 15 WpHG in erheblichem Masse Konfliktpotenzial zwischen dem insiderrechtlichen Weitergabeverbot und den komplexen Informationsverflechtungen einer Aktiengesellschaft bestehen. Anhand konkreter, der unternehmerischen Praxis entnommener Beispielsfalle - Unternehmensubernahmen, Verausserungen von Betrieben oder Betriebsteilen, sowie unternehmerische Informationspolitik - werden die im Rahmen der Auslegung zu berucksichtigenden widerstreitenden Interessen untersucht. Schliesslich wird eine Anleitung gegeben, wie das Spannungsverhaltnis in concreto aufgeloest werden kann.