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Beskrivelse
Der Autor untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen es statthaft ist, durch individuelle Bundnisse fur Arbeit, unter Anwendung des Gunstigkeitsprinzips von tariflichen Standards abzuweichen. Soweit keine tarifliche OEffnungsklausel vorliegt, muss die Regelung gemass 4 Abs. 3 TVG fur den Arbeitnehmer gunstiger sein. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass untertarifliche Leistungen durch zugesicherte Beschaftigungsgarantien kompensiert werden koennen. Eine derartige individualvertragliche Vereinbarung kann aus Sicht des betroffenen Arbeitnehmers innerhalb bestimmter Grenzen gunstiger als der Tarifvertrag gewertet werden, wenn eine betriebliche Notsituation besteht oder eine Betriebsverlagerung unmittelbar droht und dadurch eine hinreichend konkrete Arbeitsplatzgefahrdung bedingt ist.