Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Im Zuge der Novellierung des UWG im Jahre 2004 wurde in seinem 1 eine Schutzzweckbestimmung festgeschrieben, die den Schutzbereich des UWG ausdrucklich auch auf die Verbraucher erstreckt. Eine Aufnahme des Verbrauchers als Anspruchsberechtigter im Rechtsfolgensystem des UWG unterblieb jedoch. Vielmehr strich der Gesetzgeber das bis dato in 13 a UWG statuierte, auch dem einzelnen Verbraucher zustehende, Rucktrittsrecht ersatzlos. Die Arbeit macht es sich zur Aufgabe, u.a. unter Auswertung einschlagiger gemeinschaftsrechtlicher Rechtssetzungsakte diese gesetzgeberische Leitlinie in puncto individueller Verbraucherschutz auf ihre Schlussigkeit hin zu uberprufen. Dabei wird schwerpunktmassig eroertert, ob dem einzelnen Verbraucher bereits de lege lata (ungeschriebene) Anspruche aus dem UWG zukommen oder ob zumindest de lege ferenda eine Implementierung moeglich und geboten ware. In einem weiteren Hauptteil der Arbeit wird untersucht, ob und inwieweit der von einem Lauterkeitsverstoss betroffene Verbraucher Rechtsschutz durch das BGB erfahrt. Abschliessend erfolgt eine uberblicksartige rechtsvergleichende Betrachtung.