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Beskrivelse
Das Steuerrecht sieht fur juristische Personen des oeffentlichen Rechts und die von ihnen unterhaltenen Betriebe zahlreiche Vergunstigungen vor. So unterliegen Betriebe juristischer Personen des oeffentlichen Rechts, die uberwiegend der Ausubung der oeffentlichen Gewalt dienen, als so genannte Hoheitsbetriebe nicht der Koerperschaftsteuer. Diese steuerliche Vergunstigung erstreben auch die Kirchen und Religionsgemeinschaften, denen das Verfassungsrecht den oeffentlich-rechtlichen Status zugewiesen hat. Diese Arbeit zeigt, dass und inwieweit kirchliche Betriebe oeffentliche Gewalt ausuben und damit als Hoheitsbetriebe steuerlich begunstigt werden.