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Beskrivelse
In 160 StVollzG ist die Mitverantwortung der Gefangenen normiert. Die Entwicklung nach der Aufklarungszeit ist Gegenstand dieser Arbeit. Das 19. Jahrhundert war gepragt durch die Einfuhrung eines militarischen Systems in den Gefangnissen. Saal- oder Fluralteste wurden fur Ordnungsaufgaben bestimmt und damit wurde ihnen Vertrauen eingeraumt. Erst in der Weimarer Republik fand "Das Stufensystem" seinen Weg in die Gesetzgebung und die Praxis. Hochmotivierte Jugendbewegte fuhrten in diesem System als Erzieher Mitwirkungsrechte ein. Im Dritten Reich wurde nur im Jugendstrafvollzug an dem Erziehungsgedanken festgehalten, in der DDR entstand ein Strafvollzug gepragt von der Erziehung und Mitbestimmung im Kollektiv, und in der BRD wurde an die Mitwirkungsmodelle der Weimarer Republik angeknupft. Die Mitverantwortung setzte bereits in der zweiten Stufe ein und es bildeten sich neue Formen der Zusammenarbeit mit Personen ausserhalb der Anstalt.