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Beskrivelse
Die Untersuchung gibt Antwort auf die Frage, inwieweit sowohl Veranderungen innerhalb der menschlichen Psyche als auch vom Menschen schopferisch gestaltete Veranderungen seiner Umwelt die Entwicklungsgeschichte des Rechts gemeinsam vorangetrieben und dabei gewisse Regelhaftigkeiten gezeigt oder erzeugt haben. Sie berucksichtigt, dass die Rechtsgeschichte auf Prozessen beruht, die psychogenetisch nicht erfasst und erklart werden konnen, aber auch die Rechtsgenese auf Prozessen, die mithilfe geschichtlicher Fakten sich nicht abbilden lassen. Beide, Genese und Historie des Rechts, konnen infolgedessen nur zusammen die Rechtsgeschichte als Rechtsentwicklung, als Historiogenese, begreifbar machen. Diese Erkenntnis exemplifiziert die Untersuchung zwar nur fur das fruhe Altertum bis etwa zur Zeitenwende. Dass die dabei aufgetretenen Gesetzmaaigkeiten aber auch in der Gegenwart differenziert wirksam sind, erweist der abschlieaende Blick auf die Neuzeit seit der industriellen Revolution.