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Beskrivelse
Fur die Pharmaindustrie existieren zahlreiche Compliance-Vor -ga -ben. Der Verein Freiwillige Selbstkontrolle der Arzneimittelindustrie e.V. (FSA) sichert etwa die einem lauteren Wettbewerb entsprechende Zusammenarbeit zwischen Pharmaindustrie und Arzten und kontrolliert die Einhaltung der fur diese Zusammenarbeit bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Der FSA hat dafur ein umfassendes Sanktionssystem aus Ordnungs- und Strafgeldern, offentlichen Rugen und Unterlassungserklarungen etabliert. Seit Juni 2016 gibt es eigene Straftatbestande gegen Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen. Zudem hat die Verletzung von Compliance-Vorgaben wettbewerbsrechtliche Konsequenzen, ganz zu schweigen von den schwerwiegenden Reputationsschaden, die Compliance-Verstosse fur die betroffenen Unternehmen nach sich ziehen konnen. Obwohl Pharmaunternehmen i., d., R. umfassende interne Richtlinien erlassen und Compliance-Systeme einrichten, zeigt die Praxis, dass derartige Compliance-Regelungen arbeitsrechtlich relativ schwer durchsetzbar sind. Insbesondere die Moglichkeiten des Arbeitgebers, schwerwiegende und wiederholte Verstosse zu sanktionieren, scheinen in vielen Fallen begrenzt. Vor diesem Hintergrund geht die Verfasserin -- nach einer umfassenden Bestandsaufnahme der geltenden gesetzlichen und verbandsrechtlichen Compliance-Vorgaben -- der Frage nach, wie und in welchem Umfang Pharmaunternehmen, die sich den Regelungen des FSA unterworfen haben, diese Compliance-Vorgaben mit arbeitsrechtlichen Mitteln um- und durchsetzen konnen. Dabei wird vor allem untersucht, ob fur Verstosse gegen die sanktionsbewahrten Compliance-Vorgaben des FSA Besonderheiten hinsichtlich der Anwendung arbeitsrechtlicher Grundsatze gelten (mussen).