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Beskrivelse
Die Ordnung in Gerichtsgebauden wird, wenn noetig, dadurch aufrechterhalten, dass man Personen hinausweist oder ihnen den Zutritt verwehrt. Als Rechtsgrundlage fur derartige Massnahmen kommen neben den sitzungspolizeilichen Vorschriften eine Reihe nicht normierter Institute in Betracht. Das Verhaltnis dieser Ordnungsmittel zum Straftatbestand des Hausfriedensbruchs ist Gegenstand der Arbeit. Der Autor versucht hier eine Zusammenfuhrung und verwendet dabei einen durchgehend funktionalistischen Ansatz.