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Beskrivelse
English summary: Volume 1 of the Hans Kelsen Werke (HKW) contains Kelsen's publications during his 'pre-critical phase' between 1905 and 1910, ranging from the monograph on Die Staatslehre des Dante Alighieri (1905) and the Kommentar zur osterreichischen Reichsratswahlordnung (1907), which was influential at that time, to a number of book reviews which were published in the Archiv fur Sozialwissenschaft und Sozialpolitik in 1910. These texts still show near-complete adherence to the then orthodox jurisprudential method; very little pointed to the Kelsen who later created the 'Pure Theory of Law' or to the man whose radical views would go on to challenge the jurisprudence of the early twentieth century. His earliest publications are preceded by biographical information given by Kelsen, including the long-lost 1947 autobiography. German description: Hans Kelsen (1881-1973) gilt als der konsequenteste, innovativste und wirkungsmachtigste Rechtspositivist. In Prag geboren, in Wien aufgewachsen und dort bis 1930 als Professor und Verfassungsrichter tatig, musste er 1933 aus NS-Deutschland zunachst in die Schweiz, schliesslich in die USA emigrieren. Sein Ruhm und Ruf als leading jurist of the time grunden sich vor allem auf seine bahnbrechenden rechtstheoretischen Arbeiten, die unter dem Namen Reine Rechtslehre Furore gemacht haben. Band 1 der Hans Kelsen Werke (HKW) enthalt Kelsens Publikationen aus den Jahren 1905 bis 1910 und damit aus dessen vorkritischer Phase: beginnend mit der noch zu Studienzeiten verfassten Monographie Die Staatslehre des Dante Alighieri (1905) uber den seinerzeit einflussreichen Kommentar zur osterreichischen Reichsratswahlordnung (1907) bis hin zu einigen Buchbesprechungen, die in dem von Werner Sombart und Max Weber herausgegebenen Archiv fur Sozialwissenschaft und Sozialpolitik im Jahre 1910 erschienen sind. In diesen - vor seiner epochemachenden Habilitationsschrift aus dem Jahre 1911 verfassten - Schriften prasentiert sich Kelsen noch ganz in den konventionellen Bahnen der zeitgenossischen Jurisprudenz. Nur Weniges deutet bereits zu dieser Zeit auf den die Rechtswissenschaft seiner Zeit radikal in Frage stellenden Reinen Rechtslehrer hin.Seinen fruhesten Veroffentlichungen vorangestellt sind biographische Zeugnisse Kelsens, darunter die lange als verschollen geltende Autobiographie aus dem Jahre 1947.