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Beskrivelse
Mit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 wurde eine neue Rechtsfigur ins Familiengericht eingefuhrt: die Verfahrenspflegschaft (Anwalt des Kindes) als eigenstandige Vertretung der Kindesinteressen. Es herrschte jedoch von Anfang an Uneinigkeit uber die praktische Durchfuhrung: Sollte die Verfahrenspflegschaft eher im Sinne einer rein juristischen Parteivertretung gesehen werden, oder sollte sie auch psychosoziale Aspekte umfassen? Die vorliegende qualitativ-empirische Studie nahert sich dieser Frage aus verschiedenen Perspektiven: Sie untersucht die historische Wechselwirkung von Familie, Kindheit, das jeweils geltende Expertenwissen und das Familienrecht. Die gesellschaftlich-historische Perspektive wurde durch eine rechts- und professionssoziologische Perspektive erganzt. Die Studie basiert auf der Auswertung von Rechtssprechungsdokumenten und Interviews (mit Verfahrenspflegern, mit Familienrichtern und Jugendamtmitarbeitern, mit betroffenen Kindern und Eltern). Zu mehreren Themenkomplexen liessen sich dabei empirisch fundierte Aussagen treffen: Kindschaftsrechtliche Verfahren bei Trennungen entsprechen nicht dem klassischen Rechtsverfahren, sondern dem Vermittlungstyp "Friedenstiftung." Sie sind durch die Verknupfung von Druck und psychosozialen Elementen gepragt. Das Verfahrensziel liegt nicht primar darin, eine Entscheidung zu treffen. Vielmehr sollen bei den Elternteilen kinderzentrierte "Lern- und Veranderungsprozesse" initiiert werden. Kindschaftsrechtliche Verfahren bedurfen einer interdisziplinaren Arbeitsteilung; die Verfahrenspflegschaft stellt mit ihrer juristisch-(psycho-)sozial-padagogischen Konzeption ein neues Feld Sozialer Arbeit dar.