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Beskrivelse
Als eine weitere Konsequenz aus der Finanzkrise ist die zweite EU-Aktionärsrechtrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt worden. Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II) trat zum 1.1.2020 in Kraft. Die Regelungen des ARUG II gelten für börsennotierte Gesellschaften und betreffen somit die Vorstände der AG, SE und KGaA.