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Beskrivelse
-Dritte- sind solche Personen, die in einer bestimmten Beziehung zu einem Schuldverhaltnis stehen, ohne an ihm unmittelbar beteiligt zu sein. Haftungsausschlusse und -beschrankungen (Haftungsprivilegien) im Hauptvertragsverhaltnis konnen sich sowohl zum Vorteil als auch zum Nachteil fur Dritte auswirken. Vorteilhaft sind sie, wenn Dritte einem Anspruch des Glaubigers (meist aus 823 BGB) derartige Haftungsprivilegien entgegen halten konnen. Nachteilig sind sie vor allem beim -Vertrag mit Schutzwirkung fur Dritte-, sofern durch sie der Anspruch des Dritten beeintrachtigt wird. Im ursprunglichen Bereich dieses Vertragstyps, bei dem der Dritte eine dem Glaubiger nahestehende Person sein muss, ist eine solche Wirkung jedoch abzulehnen, da hier das Recht des Dritten originaren Charakter hat."