Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Die Rechtsfolgen der Sitzverlegung auslandischer Kapitalgesellschaften ins Inland sind - auch was die diesbezugliche Rechtsprechung angeht - weitgehend ungewi. So beurteilt sich die Rechtsnatur unter Anwendung der Realsitztheorie nach inlandischem Gesellschaftsrecht. Die Rechtsprechung versagt deshalb - mangels Eintragung im inlandischen Handelsregister - auslandischen Briefkastengesellschaften die Anerkennung in Deutschland. Auch nach der Centros Ltd.-Entscheidung des Europaischen Gerichtshofes wird diese Theorie von der Rechtspraxis weiterhin als magebend zugrunde gelegt.
Die Nichtanerkennung auslandischer Kapitalgesellschaften kann weitreichende Haftungs- und Vermogensfolgen haben. Ein zentrales Anliegen dieser Arbeit ist die Auseinandersetzung mit folgenden Fragestellungen: Wem steht das Gesellschaftsvermogen zu? Wer haftet fur die Gesellschaftsverbindlichkeiten?