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Beskrivelse
Der im Rahmen einer Scheidung erforderliche Ausgleich der von den Ehegatten erworbenen Versorgungsanrechte wird durch das Versorgungsausgleichsverfahren bewerkstelligt. Vom gesetzlich vorgesehenen Aufteilungsmodus der halftigen Teilung darf nur im Falle grober Unbilligkeit des Ausgleichs und damit in besonders gelagerten Einzelfallen abgewichen werden. Gegenstand der Untersuchung bildet die Frage, ob die in der Rechtsprechung etablierte unubersichtliche Einzelfallrechtsprechung zur Frage des Vorliegens einer groben Unbilligkeit mit Blick auf die den Ausgleich legitimierenden Grundlagen systematisiert und fur eine prognostizierbarere Rechtsanwendung der Hartefallregelung fruchtbar gemacht werden kann.