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Beskrivelse
Die Rolle der Grundrechte im Privatrecht ist seit langem im Gesprach, ohne dass eine dogmatische Konsolidierung eingetreten ist. Drittwirkungslehren, die allzu simple Losungen fur komplexe Probleme anboten, sind zu Recht aus der Mode gekommen. Die Generalisierung technischer Details kann keine argumentative Sicherheit bieten. Statt an der Oberflache einzelner Wirkungszusammenhange zu operieren, ist eine Hinwendung zu den grundrechtstheoretischen Hintergrunden des Problems notig. So versucht die Arbeit, durch eine Strukturierung des Verhaltnisses subjektiver und objektiver Grundrechtsgehalte angemessene Argumentationsfiguren zu entwickeln. Bei der Anwendung dieser grundrechtlichen Argumentationsfiguren auf das Privatrecht wird durchgangig zwischen Privatrechtsgesetzen und privatautonomen Vereinbarungen unterschieden. Besonderes Augenmerk wird auf das Problem der Rechtsfortbildung gelegt."