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Beskrivelse
Der Einzelne in Europa sieht seine Rechte heutzutage nicht mehr nur durch einen, sondern durch unterschiedliche Grundrechtskataloge geschutzt. Dadurch ergibt sich eine grundrechtliche Gemengelage, die fur Wissenschaft und Praxis vielfaltige Koordinierungs- und Abgrenzungsfragen bereit halt. In diesem Kontext bildet der Grundrechtsschutz gegen nationale Rechtsakte, die eine mehr oder weniger starke Verbindung zu Richtlinien aufweisen, einen wesentlichen Fragenkreis. Gerade hier stellt sich aufgrund der rechtsaktspezifischen Besonderheiten der Richtlinie die Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten vor den Unionsgrundrechten, ihren nationalen Grundrechten sowie den EMRK-Garantien verantwortlich sind. Die Arbeit greift diese Problematik unter Berucksichtigung der Vertragsreform von Lissabon sowie der jungeren Rechtsprechung europaischer und nationaler Gerichte auf und spurt differenzierten Losungen fur bestehende und potentielle Kollisionslagen nach.