Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Fur die Frage der Zulassigkeit von Lieferverweigerungen spielt 26 Abs 2 GWB eine zentrale Rolle. Bedingt durch die Tendenz, die einzelnen Tatbestandsmerkmale grosszugig auszulegen, fallt die Entscheidung uber die Anwendbarkeit dieser Norm haufig erst im Rahmen der dort vorgesehenen Interessenabwagung, deren Ergebnis fur die Betroffenen schwer vorhersehbar ist. Die vorliegende Untersuchung zeigt, wie durch eine intensive Auseinandersetzung mit jedem einzelnen Tatbestandsmerkmal vielfach eine Interessen- abwagung entbehrlich wird und so zu einer grosseren Rechts- sicherheit beitragt."