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Beskrivelse
Die Begrenztheit des deutschen Gemeinnutzigkeitsrechts auf Koerperschaften mit Sitz und Geschaftsleitung in Deutschland findet ihren legitimen Ursprung in der traditionellen Ausrichtung gemeinnutziger Tatigkeit auf lokale, regionale und nationale Bereiche sowie in der staatspolitischen Rechtfertigung der Steuervergunstigungen fur gemeinnutzige Koerperschaften. Gemeinnutzige Aktivitaten machen wegen des mittlerweile in Teilbereichen international gepragten Gemeinwohlverstandnisses und wegen der Schaffung des europaischen Binnenmarkts aber nicht an den Grenzen Halt. Die steuerlichen Vergunstigungen stehen jedoch nur Organisationen mit Sitz und Geschaftsleitung in Deutschland zu. Nationale steuerliche Bestimmungen stehen aber unter dem Vorbehalt der zwingenden Regelungen der EG-Grundfreiheiten. Die mittlerweile einschlagige Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs im Anwendungsbereich der Marktgrundfreiheiten lasst namlich die Erkenntnis reifen, dass das EG-Recht in allen Rechtsbereichen zu beachten ist. Es stellt sich somit die Frage, ob aus heutiger Sicht die territoriale Ausrichtung des deutschen Gemeinnutzigkeitsrechts noch aufrecht erhalten werden kann. Vor diesem Hintergrund soll geklart werden, ob und unter welchen Voraussetzungen es verfassungsrechtlich und europarechtlich gerechtfertigt ist, den auslandischen gemeinnutzigen Einrichtungen mit wirtschaftlichen oder ideellen Tatigkeiten in Deutschland bzw. im Einklang mit deutschen Interessen einen Anspruch auf Steuervergunstigungen einzuraumen.