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Beskrivelse
In der modernen Informationsgesellschaft umfasst die Berichterstattung der Medien uber Strafverfahren auch - und gerade - das Stadium des Vorverfahrens. Das Vorverfahren ist aus Grunden des Persoenlichkeitsschutzes nicht oeffentlich, sondern unterliegt dem Grundsatz der Geheimhaltung (Art. 73 StPO). Dieser Grundsatz wird allerdings dann durchbrochen, wenn die Staatsanwaltschaft unter gewissen Bedingungen zu einer Orientierung der OEffentlichkeit verpflichtet ist. Unter welchen Voraussetzungen ist die Staatsanwaltschaft zu einer Orientierung der OEffentlichkeit nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet? Welche materiellrechtlichen und prozessualen Konsequenzen kann eine Missachtung der fur die Medienarbeit der Staatsanwaltschaft verbindlichen Grenzen haben und mit welchen Mitteln koennen sich Betroffene gegen etwaige Grenzuberschreitungen der Staatsanwaltschaft wehren? Grenzen medialer OEffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft analysiert die Grenzen, welche der Medienarbeit der Staatsanwaltschaft durch die Verpflichtung zur Wahrung der Unschuldsvermutung und der Persoenlichkeitsrechte beschuldigter Personen gesetzt werden.