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Beskrivelse
Die Auswirkungen der Ubernahme eines geschlossenen Vermogens auf die Schulden des Verausserers sind trotz einer intensiven dogmatischen Diskussion uber annahernd 150 Jahre und der Einfugung einer eigenstandigen Haftungsvorschrift in das Burgerliche Gesetzbuch ( 419 BGB) bis heute weitgehend ungeklart. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, dass die Haftung des Vermogenswerbers auf zwei verschiedenen historischen Haftungstatbestanden beruht. Aus einer Ubertragung dieses Befundes auf die heutige Haftungsvorschrift werden konkrete Rechtsfolgen abgeleitet, wann dem Interesse der Glaubiger und in welchen Fallen dem Erwerbsinteresse des Ubernehmers, d.h. dem Verkehrsschutz der Vorrang eingeraumt werden sollte. Neben einer ausfuhrlichen Aufarbeitung der rechtshistorischen Quellen und einer Darstellung der dogmatischen Erklarungsversuche bis zum heutigen Diskussionsstand enthalt die Arbeit eigene Losungsvorschlage mit Bezugen zur Haftung aus der Geschafts- und Firmenfortfuhrung nach 25 HGB sowie einer Anwendung bereicherungsrechtlicher Prinzipien auf die Haftungsfolge der Vermogensubernahme."