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Beskrivelse
Im Wahrungsgebiet der sog. Eurozone gelten ausschliesslich auf Euro lautende Banknoten und Munzen als gesetzliche Zahlungsmittel. Gemeinhin wird angenommen, dass gesetzliche Zahlungsmittel einem "Annahmezwang" unterliegen. Es ist jedoch unklar, unter welchen Voraussetzungen ein Annahmezwang fur Banknoten und Munzen, insbesondere im Privatverkehr, uberhaupt bestehen kann. Aufgrund der im Grundgesetz verankerten allgemeinen Handlungsfreiheit steht es den Parteien eines privatrechtlichen Vertrags etwa frei, eine bargeldlose Zahlung zuzulassen oder als ausschliesslich zu vereinbaren. Die Bedeutung, die der Bestimmung eines gesetzlichen Zahlungsmittels im Privatverkehr zukommt, rechtfertigt daher eine nahere Untersuchung. Im Wahrungsgebiet der sog. Eurozone gelten ausschliesslich auf Euro lautende Banknoten und Munzen als gesetzliche Zahlungsmittel. Gemeinhin wird angenommen, dass gesetzliche Zahlungsmittel einem "Annahmezwang" unterliegen. Es ist jedoch unklar, unter welchen Voraussetzungen ein Annahmezwang fur Banknoten und Munzen, insbesondere im Privatverkehr, uberhaupt bestehen kann. Aufgrund der im Grundgesetz verankerten allgemeinen Handlungsfreiheit steht es den Parteien eines privatrechtlichen Vertrags etwa frei, eine bargeldlose Zahlung zuzulassen oder als ausschliesslich zu vereinbaren. Die Bedeutung, die der Bestimmung eines gesetzlichen Zahlungsmittels im Privatverkehr zukommt, rechtfertigt daher eine nahere Untersuchung. Im Wahrungsgebiet der sog. Eurozone gelten ausschliesslich auf Euro lautende Banknoten und Munzen als gesetzliche Zahlungsmittel. Gemeinhin wird angenommen, dass gesetzliche Zahlungsmittel einem "Annahmezwang" unterliegen. Es ist jedoch unklar, unter welchen Voraussetzungen ein Annahmezwang fur Banknoten und Munzen, insbesondere im Privatverkehr, uberhaupt bestehen kann. Aufgrund der im Grundgesetz verankerten allgemeinen Handlungsfreiheit steht es den Parteien eines privatrechtlichen Vertrags etwa frei, eine bargeldlose Zahlung zuzulassen oder als ausschliesslich zu vereinbaren. Die Bedeutung, die der Bestimmung eines gesetzlichen Zahlungsmittels im Privatverkehr zukommt, rechtfertigt daher eine nahere Untersuchung.