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Beskrivelse
Die Bayerische Verfassung vom 18.05.1818 beinhaltete als eine der ersten deutschen Verfassungen demokratische Elemente. Kernstuck der Verfassung war die Einfuhrung eines Parlaments, der so genannten Standeversammlung, deren Zweite Kammer nach zumindest annahernd demokratischen Grundsatzen gewahlt wurde. Die Gesetzgebung war seitdem zwischen Konig und Standeversammlung geteilt. Fur Gesetze, die in Freiheit und Eigentum der Burger eingriffen, fur verfassungsandernde Gesetze sowie bei Steuerbewilligung, musste der Konig die Zustimmung der Standeversammlung einholen. Da der Wortlaut der Verfassung Interpretationsspielraum liess, war die Reichweite der Parlamentsrechte von Anfang an Quelle standiger Auseinandersetzungen zwischen Konig und Standeversammlung. Die vorliegende Arbeit untersucht fur die fruhkonstitutionelle Periode, also fur den Zeitraum bis zum Revolutionsjahr 1848, ob und inwieweit das Parlament die ihm eingeraumten Rechte wahrnehmen konnte und wie diese sich in der parlamentarischen Praxis weiter entwickelten. Dabei kann fur einige Bereiche gezeigt werden, wie die parlamentarische Praxis die Reformgesetzgebung von 1848 vorbereitet und teilweise auch vorweggenommen hat.