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Beskrivelse
Die Behandlung der Insider in der Gesellschaftsinsolvenz wird durch 138 Abs. 2 InsO neu bestimmt. Schwerpunkt der Regelung ist die Anfechtung von Vermoegensverschiebungen: Droht eine Unternehmensinsolvenz, so werden regelmassig vorhandene Vermoegenswerte verschleudert und aus der zukunftigen Masse herausgeholt. Dies geschieht oftmals mit Hilfe von nahestehenden Personen des Schuldners, von sog. "Insidern". Naturgemass stellen sich Insiderproblematiken dabei verstarkt bei Konzernzusammenschlussen, insbesondere bei Konstellationen mit Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften. Neben der dogmatischen Grundlage des 138 Abs. 2 InsO bildet daher die Anwendung der Norm innerhalb von Konzernsachverhalten einen Schwerpunkt der Arbeit. Daneben wird die Moeglichkeit einer erweiterten Anwendung uber die Insolvenzanfechtung hinaus dargelegt, etwa in der Eigenverwaltung oder im Insolvenzplanverfahren.