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Beskrivelse
Der Finanzrechtsschutz reicht in seinen Wurzeln bis zum Ausgang des Mittelalters zuruck und hat in diesem Jahrhundert eine sprunghafte Ausweitung und staatssystematische Gewichtsveranderung erfahren. Er hat sich dabei nur langsam von einem verwaltungsinternen zu einem gerichtlichen Rechtsschutz entwickelt. Aus dieser geschichtlichen Entwicklung heraus ergibt sich die Besonderheit des zweistufigen Gerichtsaufbaus. Dieser ist starker Kritik ausgesetzt und fuhrt zu einer extrem langen Verfahrensdauer, wobei sogar mit einer weiteren Zunahme zu rechnen ist. Mit Ausnahme der Dreistufigkeit versprechen alle bisherigen Losungsvorschlage (Vereinfachung des Steuerrechts, Vermehrung der Richterstellen, Teilungsmodell, Einzelrichterentscheidung, Novellierung der Finanzgerichtsordnung, Verbesserung des aussergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens, etc.) keine wirksame Problemlosung. Die Dreistufigkeit, die bisher an den zusatzlichen Kosten und wegen der Besetzungsprobleme gescheitert ist, kann jedoch ohne diese Nachteile eingefuhrt werden: durch die Vereinfachung des Einspruchsverfahrens und die gleichzeitige Umsetzung der Mitarbeiter der Rechtsbehelfsstellen zu neu zu schaffenden, unteren Steuergerichten."