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Beskrivelse
Das Internationale Insolvenzrecht (IIR) ist auf europaischer und nationaler Regelungsebene in den Jahren 2000 beziehungsweise 2003 neu kodifiziert worden. Eine der zentralen Problematiken ist die Frage der Eroeffnung von Insolvenzverfahren. Vorgesehen ist im autonomen und im europaischen Recht die Eroeffnung von Haupt- und Partikularinsolvenzverfahren. Die Eroeffnung von Partikularverfahren hangt im europaischen und deutschen IIR von dem Vorhandensein einer Niederlassung ab. Das deutsche Recht sieht daruber hinaus einen Vermoegensgerichtsstand vor. Eingeschrankt wird dieser durch das besondere Interesse. Die Arbeit nahert sich der Problematik durch eine auslegende Betrachtung der Begriffe Niederlassung, Vermoegen und besonderes Interesse. Eine bedeutende Rolle kommt dabei den Erfahrungen zu, die die Rechtsordnungen mit Vermoegensgerichtsstanden gemacht haben. Die Arbeit untersucht weiterhin, inwieweit unerwunschten Ergebnissen im Wege einer Rechtsfortbildung begegnet werden kann.