Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Gemass 310 HGB kann anstelle der Vollkonsolidierung die quotale Konsolidierung eines Unternehmens erfolgen, wenn es von einem in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen und mindestens einem konzernaussenstehenden Unternehmen gemeinsam gefuhrt wird. Eine umfassende Definition des unbestimmten Rechtsbegriffs gemeinsame Fuhrung hat weder die Literatur bisher erreicht, noch war die Rechtsprechung mit ihr befasst. Diese Arbeit entwickelt daher eine Bestimmung des Begriffs unter juristischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und untersucht Fragestellungen, die sich - abhangig von der Rechtsform des gemeinsam gefuhrten Unternehmens - im Bilanz- und Gesellschaftsrecht in diesem Zusammenhang ergeben.