Gemeindliche Bauleitplanung und naturschutzrechtlicher Flächen- und Objektschutz.
- Zur Bewältigung der aus einem räumlichen Aufeinandertreffen von Bauleitplänen und naturschutzrechtlichen Schutzgebietsverordnungen sowie dem gesetzlichen Biotopschutz resultierenden Nutzungskonflikte.