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Beskrivelse
Fremdpersonaleinsatze werden auch im offentlichen Dienst seit langem praktiziert. Das betrifft Arbeitnehmer und Beamte gleichermassen: Vertragsarbeitgeber- bzw. Dienstherrnstellung und Einsatzdienststelle decken sich vielfach nicht. Die Arbeit untersucht die rechtliche Einordnung solcher Fremdpersonaleinsatze nach deutschem und Unionsrecht und geht der Frage nach, ob und inwieweit die Besonderheiten des offentlichen Dienstes eine Befreiung von den Restriktionen des AUG rechtfertigen. Der erste Teil ist einer Bestandsaufnahme und Systematisierung der Fremdpersonaleinsatze im offentlichen Dienst gewidmet. Sodann wird - unter besonderer Berucksichtigung der tariflichen Personalgestellung nach 4 Abs. 3 TVoD/TV-L - die offentliche Hand auf "Verleiherseite," in einem dritten Teil die offentliche Hand als "Entleiher" von Personal analysiert. Das geplante AUG-Privileg fur Arbeitnehmeruberlassungen auf der Grundlage von Tarifvertragen des offentlichen Dienstes wird kritisch hinterfragt.