Du er ikke logget ind
Beskrivelse
In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Freimaurerei dem Judentum gleich als weltanschaulicher Gegner betrachtet. Die hier naher untersuchten Personen waren Freimaurer und zugleich Richter oder Staatsanwalte. Die Arbeit geht der Frage nach, wie sich die Zugehoerigkeit zu Logen auf den beruflichen Weg dieser Beamten ausgewirkt hat. Nach einer allgemeinen Darstellung der Veranderungen in der Justiz nach 1933 und einer Vermittlung von Kenntnissen uber die Freimaurerei als solche, wird das Spannungsverhaltnis zwischen weltanschaulicher Gegnerschaft und den hoheitlichen Aufgaben in der staatlichen Rechtspflege bearbeitet, wobei besonderes Augenmerk auf die gegen die Logen ergangenen Massnahmen und die erhobenen Vorwurfe gelegt wird. Nach den innerhalb der Freimaurerei erreichten Graden und Funktionen werden zwei Gruppen gebildet: Freimaurer, die bis einschliesslich zum Dritten Grad gelangt waren, und solche, die so genannte Hochgrade bearbeitet haben. Die beruflichen Konsequenzen der Mitgliedschaft unterschieden sich nach der Frage, ob der Beamte Hochgradmaurer war oder nicht, da beispielsweise nur Hochgradmaurer mit einem offiziellen Befoerderungsverbot belegt wurden.