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Beskrivelse
Die Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, ob beim Vollzug von Gemeinschaftsrecht die Souveranitat der Bundeslander eingeschrankt wird. Dazu wird zunachst dargestellt, wie die Kompetenzen des Gesetzesvollzuges nach dem Gemeinschaftsrecht und nach dem Grundgesetz abgegrenzt werden. Es folgt eine Darstellung, inwieweit Verschiebungen im Rahmen der grundsatzlichen Aufteilung zulassig sind und wann sie zu einer Souveranitatseinbusse der Bundeslander fuhren. Die Einbusse droht durch Inanspruchnahme von Verwaltungskompetenzen der Kommission. Diese sind teilweise ausdrucklich im Gemeinschaftsrecht vorgesehen. Zum Teil nimmt die Kommission Verwaltungskompetenzen aber auch faktisch in Anspruch. Im Weiteren droht eine Einbusse aufgrund einer strengeren Kontrolle der Bundeslander beim Vollzug von Gemeinschaftsrecht. Diese ist enger als in Art. 84 GG vorgesehen und fuhrt zu einem Verlust der Wahrnehmungskompetenz. Verdeutlicht werden die gefundenen Ergebnisse an Beispielen des Sekundarrechts. Die Verfasserin erstellt ein Auslegungssystem, anhand dessen sich die Zulassigkeit der Inanspruchnahme von Verwaltungskompetenzen durch die Kommission ermitteln lasst.