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Beskrivelse
Der europaische Integrationsprozess modifiziert das bislang im Bereich der Straftatenverfolgung als einheitlich verstandene Verhaltnis von Staat und (Straf-)Recht. In Gestalt der Europaischen Union erwachst eine neue Bezugsebene, die Spuren im nationalen Strafverfahren hinterlasst. Obgleich die formelle Zustandigkeit der Mitgliedstaaten, Strafgesetze zu erlassen, auf europaischer Ebene nach wie vor unangetastet bleibt, wird zumindest faktisch die Europaisierung des Ermittlungsverfahrens langst vollzogen. Das Ende des rein national orientierten Strafprozesses zeigt sich vor allem am Beispiel der europaischen Polizeiarbeit, deren Gegenstand die grenzuberschreitende Strafverfolgung ist.