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Beskrivelse
Wahrend des letzten Jahrzehnts haben Bestrebungen in Europa eingesetzt, die Rahmenbedingungen fur die private Durchsetzung des Kartellrechts mittels privater Schadensersatzklagen zu verbessern. In Deutschland wurde die Bedeutung privater Schadensersatzklagen mit der Normierung von 33 GWB durch die letzte GWB-Novelle entscheidend gestarkt. Die zunehmende Integration der europaischen Markte wie die fortschreitende Globalisierung fuhren aber dazu, dass vermehrt Kartellabsprachen getroffen werden, die sich in mehreren Markten auswirken. Soweit Geschadigte aus einem oder mehreren Staaten einzelne oder gar alle Mitglieder eines solchen Kartells auf Schadensersatz verklagen moechten, stellen sich Fragen der internationalen Zustandigkeit und des anwendbaren Rechts. Der europaische Gesetzgeber hat dieser Entwicklung jungst mit der Schaffung von Art. 6 Abs. 3 der sogenannten Rom II-Verordnung Rechnung getragen, welcher das auf internationale Kartelle anwendbare Deliktsrecht in der Europaischen Union bestimmt. Die Vorschrift mischt das schon bislang aus dem internationalen Kartellrecht bekannte Auswirkungsprinzip mit der klassischen Anknupfung an die lex fori und halt eine besondere Loesung fur die Behandlung sogenannter Multi State-Delikte bereit. Die Norm geht dabei in vielerlei Hinsicht voellig neue Wege und wirft eine Fulle schwieriger Fragen auf, die in dieser Arbeit dargestellt und beantwortet werden. Daneben werden weitere Themenbereiche rund um internationale Kartelle dargestellt, um auf diese Weise zu einer geschlossenen Darstellung zu gelangen.