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Beskrivelse
Ermittlungen stehen am Anfang eines jeden Strafverfahrens. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die Hauptverhandlung mit der Ermittlung von Beweismitteln vorzubereiten. Im Gegensatz dazu ist es Aufgabe des Gerichts, in der Hauptverhandlung Beweise zu erheben und das Ergebnis der Beweisaufnahme zu wurdigen. Darf die Staatsanwaltschaft nach Beginn der Hauptverhandlung die ihr fur das Ermittlungsverfahren zugewiesene Tatigkeit fortsetzen? Wann uberschreitet die Staatsanwaltschaft ihre Kompetenz und stoert das gerichtliche Verfahren? In welchen Fallen muss die Staatsanwaltschaft ausserhalb der Hauptverhandlung weiterermitteln? Die vorliegende Arbeit beantwortet diese Fragen anhand einer umfassenden Analyse der Strafprozessordnung und ihrer historischen Wurzeln.