Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Zielsetzung der Arbeit ist die Beantwortung der Frage, ob das Bundeskriminalamt (BKA) in Zeiten steigender Gefahrdung zusatzlicher Ermittlungskompetenzen bedarf. Ausgangspunkt der Untersuchung ist zunachst die Entstehung und weitere Entwicklung des BKA. Anschliessend werden Begriff und Stellenwert der "Ermittlungen" in Strafsachen eroertert und schliesslich wird die praktische Wahrnehmung der Ermittlungskompetenzen durch das BKA anhand neuerer Rechtsprechung und polizeilicher Statistiken und Berichte untersucht sowie die Verfassungsmassigkeit des alten und neuen BKAG gepruft. Dabei erscheint eine Ausweitung des BKA-Ermittlungsinstrumentariums lediglich auf dem Gebiet der Staatsschutzdelikte nahezuliegen. Das BKA hat sich durch das neue BKAG in eine eigenstandige Polizeibehoerde verwandelt, die freilich im Verbund mit den Landerpolizeien agieren soll. Ob das sichergestellt ist, bleibt Prufaufgabe der Lander bei etwaigen neuen Gesetzgebungsverfahren. Rund 55 Jahre nach Einrichtung des BKA zeichnet sich eine eigenstandige Polizeihoheit des Bundes ab, die das bisherige foederale System mit dem Primat der Lander in Frage stellt.