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Beskrivelse
Zwei gesamtvertretungsberechtigte Geschaftsfuhrer einer GmbH, die Waren herstellt und vertreibt, vereinbaren miteinander, dass einer von ihnen alle Geschafte im Zusammenhang mit dem Vertrieb, der andere diejenigen im Zusammenhang mit der Herstellung vornimmt. Die Gesamtvertreter -ermachtigen- sich gegenseitig zur Vornahme bestimmter Geschafte oder bestimmter Arten von Geschaften. Die vorliegende Arbeit untersucht die Fragen nach der Rechtsnatur und dem zulassigen Umfang dieser Ermachtigung sowie nach den Interessenkonflikten der Beteiligten und deren moglicher Regulierung."