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Beskrivelse
Die Vorschrift des 1687 BGB ist eine voellig neue Regelung, die keinen Vorlaufer im Familienrecht des BGB vor dem KindRG hatte. Es erfolgt eine Ausgestaltung elterlicher Sorge nach Trennung / Scheidung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Eltern in wichtigen Angelegenheiten zusammenwirken, aber auch, dass sie sich jedenfalls grundsatzlich uber alle das Kind betreffenden Angelegenheiten verstandigen. Die das Kind betreffenden Angelegenheiten koennen dabei als "erheblich" oder "alltaglich" bezeichnet werden. Welche Angelegenheiten jedoch konkret als erheblich oder alltaglich zu bezeichnen sind und welche Abgrenzungsmassstabe im Einzelfall anzuwenden sind, wird durch den Gesetzgeber nicht gesagt. Konsens- und Kooperationsbereitschaft der Eltern wird vielmehr vorausgesetzt. Die Suche nach geeigneten Abgrenzungskriterien bildete daher den Gegenstand der Arbeit, wobei rechtsvergleichend Australien deswegen herangezogen wurde, weil es in Section 68 F des Family Law Reform Act 1995 gelungen ist, das Kindesinteresse in einer derartigen Situation als geeigneten Massstab zu benennen und naher zu konkretisieren.