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Beskrivelse
English summary: In the context of the anti-discrimination law, Gabriele Britz studies the relationship between generalization and individual justice from a new perspective. She systematizes the objections to statistical discrimination and analyzes their constitutional basis. In doing so, she focuses on the fundamental rights to equality, and in particular the ban on discrimination, thus giving a more precise description of its protective goals. She resumes the older (tax law) discussion on typification and expands on this by concentrating on those typifications which follow suspect criteria like gender or age and by looking also at those typifying decisions made by private persons. From the perspective of legal practice, her constitutional analysis thus also helps to interpret the new German equal treatment law. German description: Gabriele Britz betrachtet das Verhaltnis von Generalisierung und Einzelfallgerechtigkeit in diskriminierungsschutzrechtlichem Kontext neu. An Beispielen aus Kreditwirtschaft, Versicherungswirtschaft und Beschaftigung sowie an der Altersdiskriminierung systematisiert sie die potenziellen Einwande gegen statistische Diskriminierung und untersucht deren verfassungsrechtliche Berechtigung.Statistische Diskriminierung ist das Resultat einer bestimmten Form typisierender Entscheidungsfindung: Sind Eigenschaften einer Person nicht direkt erkennbar, obwohl gerade anhand dieser Eigenschaften eine Entscheidung getroffen werden soll, liegt es nahe, sich an leichter feststellbaren Personenmerkmalen zu orientieren, die mit einer statistischen Gewissheit auf die 'versteckte' Eigenschaft hinweisen. Dies ist effizient, wirft jedoch Gleichheitsprobleme auf, weil das generalisierende Vorgehen die Besonderheiten des Einzelfalls unberucksichtigt lasst.Die Autorin knupft an die altere (steuerrechtliche) Typisierungsdiskussion an, geht uber diese jedoch hinaus, indem sie Typisierungen in den Blick nimmt, die gerade personen bezogenen Merkmalen folgen, und auch typisierende Entscheidungen Privater einbezieht. Sie stellt die Gleichheitsgrundrechte ins Zentrum ihrer verfassungsrechtlichen Uberlegungen und will dabei insbesondere zur Prazisierung der Schutzziele von Diskriminierungsverboten beitragen. In praktischer Hinsicht dient ihre Untersuchung auch der verfassungsrechtlichen Konkretisierung der Ausnahmetatbestande des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.