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Beskrivelse
Mehrfach hat Thomas Mann Gutachten zu unterschiedlichen Themen verfasst und stand für »Streitfrage[n] literarischen Wesens« bereitwillig als Sachverständiger zur Verfügung. In diesem Fall handelte es sich um einen Gerichtsprozess des früheren Kaisers Wilhelm II. gegen den Verlag J. G. Cotta; der Gegenstand: ›Gedanken und Erinnerungen‹ Otto von Bismarcks (Band 3) und die Frage, ob das Persönlichkeitsrecht Wilhelms auf Grund darin enthaltener Äußerungen und Briefauszüge verletzt werde. Gemäß der Maxime »In musischer Sphäre […] ist der Gedanke von der Form nicht zu unterscheiden; sie sind nicht zweierlei, sie sind eins« macht sich Mann auch hier für die Unantastbarkeit und Legitimität künstlerischer Produkte stark. Das Plädoyer, mit dem er die Niederlage des Verlags allerdings nicht verhindern konnte, wurde im Berliner Tageblatt vom 3. Juni 1921 abgedruckt und in den Essayband ›Reden und Aufsätze‹ (1922) aufgenommen.