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Beskrivelse
Ralf Frassek untersucht, welche juristischen Loesungen Kursachsen im 16. Jahrhundert fand, um das entstandene Vakuum um das Eherecht zu fullen. Als Folge der Reformation war dem Eherecht gleich in zweifacher Hinsicht der Boden entzogen: einerseits durch Luthers Ablehnung des kanonischen Rechts, andererseits durch das Verschwinden der Ehegerichtsbarkeit der Bischoefe. Der sich konstituierende Territorialstaat des 16. Jahrhunderts war gefordert, etwas Neues an die Stelle des alten Rechts und der alten Gerichtsbarkeit treten zu lassen. Die Frage nach der Zustandigkeit und das zeitweilige Nebeneinander verschiedener Entscheidungstrager fuhrte zur Schaffung des Wittenberger Konsistoriums. Das fruhe evangelische Eherecht wurde danach aus drei Rechtsquellen gespeist: aus den in den Kirchenordnungen fixierten Rechtsinhalten, aus der Gutachtertatigkeit der theologischen Autoritaten und aus der Rechtsprechung der Ehegerichte, allen voran des Wittenberger Konsistoriums.