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Beskrivelse
Die Arbeit untersucht samtliche mit dem Einsatz von Drittpersonal in Arbeitskampfen einhergehenden Implikationen. Ausgehend von der 2017 grundlegend modifizierten Vorschrift des 11 Abs. 5 AUG werden insbesondere arbeitsrechtliche, zivilrechtliche und verfassungsrechtliche Folgefragen, die aus dem Verbot des Streikbrechereinsatzes von Leiharbeitnehmern resultieren, umfassend beantwortet. Zudem wird die Norm in das Gesamtgefuge des Arbeitskampfrechts eingeordnet und aufgezeigt, welche Moglichkeiten bestreikten Arbeitgebern kunftig zur Streikabwehr verbleiben. Daneben werden fur samtliche Massnahmen des Drittpersonaleinsatzes im Arbeitskampf die betriebsverfassungsrechtlichen Auswirkungen erortert. Die Arbeit untersucht samtliche mit dem Einsatz von Drittpersonal in Arbeitskampfen einhergehenden Implikationen. Ausgehend von der 2017 grundlegend modifizierten Vorschrift des 11 Abs. 5 AUG werden insbesondere arbeitsrechtliche, zivilrechtliche und verfassungsrechtliche Folgefragen, die aus dem Verbot des Streikbrechereinsatzes von Leiharbeitnehmern resultieren, umfassend beantwortet. Zudem wird die Norm in das Gesamtgefuge des Arbeitskampfrechts eingeordnet und aufgezeigt, welche Moglichkeiten bestreikten Arbeitgebern kunftig zur Streikabwehr verbleiben. Daneben werden fur samtliche Massnahmen des Drittpersonaleinsatzes im Arbeitskampf die betriebsverfassungsrechtlichen Auswirkungen erortert. Die Arbeit untersucht samtliche mit dem Einsatz von Drittpersonal in Arbeitskampfen einhergehenden Implikationen. Ausgehend von der 2017 grundlegend modifizierten Vorschrift des 11 Abs. 5 AUG werden insbesondere arbeitsrechtliche, zivilrechtliche und verfassungsrechtliche Folgefragen, die aus dem Verbot des Streikbrechereinsatzes von Leiharbeitnehmern resultieren, umfassend beantwortet. Zudem wird die Norm in das Gesamtgefuge des Arbeitskampfrechts eingeordnet und aufgezeigt, welche Moglichkeiten bestreikten Arbeitgebern kunftig zur Streikabwehr verbleiben. Daneben werden fur samtliche Massnahmen des Drittpersonaleinsatzes im Arbeitskampf die betriebsverfassungsrechtlichen Auswirkungen erortert.