Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Seit der 1994 erfolgten Erganzung des Art. 3 Abs. 2 GG um einen Satz 2 liegt der Doppelcharakter des Gleichberechtigungssatzes endgultig offen zutage. Der Staat ist nunmehr aufgefordert, sowohl dem Diskriminierungsverbot als auch dem Foerdergebot gleichermassen Geltung zu verschaffen. Doch obwohl rechtliche und faktische Gleichberechtigung einander bedingen, lassen sie sich zugleich nur mittels punktueller Einschrankungen des jeweils anderen Gleichberechtigungsaspektes verwirklichen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Entwicklung eines Weges zur Aufloesung dieses "Paradoxons der Gleichheit" und die Herausarbeitung von Voraussetzungen fur die Einschrankbarkeit des Individualgrundrechtes auf der Grundlage der Staatszielbestimmung. Die gefundenen Ergebnisse werden auf die Diskussion uber die Zulassigkeit von Frauenquoten ubertragen und mittels europarechtlicher Aspekte vervollstandigt.