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Beskrivelse
Nach Vorstellung verschiedener zweigliedriger BGB-Gesellschaften wird analysiert, weshalb die herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung die 320 ff. BGB zwar auf zweigliedrige, nicht aber auf mehrgliedrige BGB-Gesellschaften anwenden will. An Beispielfallen wird aufgezeigt, dass die 320 ff. BGB in der BGB-Gesellschaft anwendbar sind, wenn sich - wie in der zweigliedrigen BGB-Gesellschaft - alle Gesellschafter bis auf einen in derselben Weise verhalten. Sodann wird das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen GbR thematisiert. Der Autor gelangt uber eine Gesetzesanderung in den 131 Abs. 3, 140 Abs. 1 S. 2 HGB zu dem Schluss, dass durch eine Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag die Lage wie in OHG oder KG geschaffen wird und ein gesetzliches Ausschluss- bzw. UEbernahmerecht besteht, es aber auch zu einer unfreiwilligen, weil aufgedrangten UEbernahme kommen kann. In den Rechtsfolgen wird die Ein-Person(en)-Gesellschaft abgelehnt und eine Gesamtrechtsnachfolge durch Anwachsung vertreten. Zudem werden die Rechtsfolgen der UEbernahme fur Prozess, Haftung und Schuld der Beteiligten behandelt.